Hack Unkrautvernichter + Rasendünger NPK 22+5+5 Wirkstoffe: 8,0 g/kg 2,4D + 1,2 g/kg Dicamba
Produktbeschreibung
Sichert zuverlässige Unkrautbekämpfung und Rasendüngung in einem Arbeitsgang Wirkt über Blatt und Wurzel Enthält zusätzlich Langzeitdünger für bis zu acht Wochen Das Produkt enthält die Wirkstoffe 2,4-D und Dicamba: Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): O
Wirkungsspektrum:
Löwenzahn, Wegerich- und Gänsedistelarten, Hornkraut, Hopfenklee, Vogelknöterich, Gemeine Schafgarbe Weniger gut wirksam gegen: Weißklee, Gänseblümchen, Ehrenpreis-, Taubnessel-, Ampfer- und Fingerkrautarten, Vogelsternmiere, Ackerschachtelhalm, Ackerwinde Nicht ausreichend wirksam gegen:/bnbsp;Kriechende Hahnenfußarten, Kleinblütiges Knopfkraut, Gemeine Braunelle, Herbstlöwenzahn, Weißer Gänsefuß
Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich zulässig.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
ANWENDUNG/DOSIERUNG
Die Anwendung von Rasendünger mit Unkrautvernichter ist während der gesamten Vegetationsperiode (April–September) möglich, jedoch nicht im Aussaatjahr. Maximal 2 Behandlungen für die Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 35-42 Tagen.
Wartezeit Freiland: Rasen (Gras und Heu): Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit ist nicht erforderlich (F).
Aufwandmengen: Dosierung: 20g/m²
Für eine gleichmäßige Ausbringung empfehlen wir einen Streuwagen. Bei der Ausbringung von Hand am besten in halber Aufwandmenge 1-mal längs und 1-mal quer ausstreuen. Bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels Arbeitshandschuhe tragen.
Einstellwerte für Düngerstreuer: SUBSTRAL HandyGreen Universal-Handstreuer: 3 SUBSTRAL EvenGreen Universal-Kastenstreuwagen: 6,5-7 SUBSTRAL EasyGreen Universal-Schleuderstreuer: 29 Wolf WE 250, WE 251, WE 252: ca. 5 Wolf WE 430: ca. 7 Gardena 410, 411, 412, 415: ca. 4 Gloria Streuboy T 210: ca. 3
Hinweise zur Anwendung:
Am besten bei feuchtwarmer Witterung 3-4 Tage nach dem Mähen anwenden, wenn die Unkräuter genügend Blattmasse besitzen. Bei der Anwendung sollte der Rasen feucht sein, ggf. vorher wässern. Anschließend sollte der Rasen mindestens 24 Stunden nicht bewässert werden. Der Rasen sollte frühestens 5 Tage nach der Behandlung wieder gemäht werden. Andere Kulturen dürfen nicht getroffen werden, weil eventuell Schäden möglich sind. Bäume werden nicht geschädigt. Das Produkt hat keine nachhaltige Wirkung. Bei wiederholtem Unkrautbefall wird eine zweite Behandlung nach frühestens 5 Wochen empfohlen. Nutzung behandelter Rasenfläche als Spiel- und Liegewiese erst nach dem nächsten Schnitt. Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern.
Von der Zulassungsbehörde festgesetzten Anwendungsgebiete und -bestimmungen: Gegen zweikeimblättrige Unkräuter im Rasen. Anwendung nur in den in der Gebrauchsanleitung genannten Anwendungsgebieten und nur zu den hier beschriebenen Anwendungsbedingungen.
Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Hinweise zum Schutz des Anwenders:
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Enthält 2,4-D. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. Arbeitshandschuhe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
Hinweise zum Schutz der Umwelt:
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Aufgrund der durch die Zulassung festgesetzten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3). Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer), Pardosa amentata und palustris (Wolfsspinnen) eingestuft. Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen, Algen und Fischnährtiere.
Aufwandmenge
20 g/qm
Produktdetails
Packung/Package 20 k
Körnung/Grain g 0,5 - 1,5 mm Granulat